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 Aktuelle News/Meldungen für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung 

15.06.2011:   Schadhafte Prothesen: TK richtet Hotline ein

   Hamburg (ots) - Rund 5.500 Menschen in Deutschland mit einer 
künstlichen Hüfte drohen Gesundheitsgefahren durch einen 
Materialfehler des US-amerikanischen Prothesenherstellers Depuy. 
"Dadurch können kleine Metallspäne in den Blutkreislauf gelangen, die
Infektionen, Allergien sowie Vergiftungen hervorrufen können", 
erklärt Christian Soltau, Leiter des Fachreferats Medizinrecht bei 
der Techniker Krankenkasse (TK). Außerdem lockerten sich die 
Prothesen teilweise im Laufe der Zeit. Der zum US-Konzern Johnson & 
Johnson gehörende Medizinprodukte-Hersteller hat deshalb eine 
entsprechende Sicherheitswarnung veröffentlicht.

   Soltau: "Versicherte, die wegen eines Mangels von ihrer Klinik 
angeschrieben wurden oder ein verdächtiges Knacken, Knarren oder eine
Lockerung an ihrer Prothese bemerken, sollten deshalb dringend mit 
uns Kontakt aufnehmen." Die TK hat für die Betroffenen unter 040 - 69
09-24 85 eine spezielle Hotline geschaltet. Die 
Medizinrechts-Experten sind unter dieser Nummer montags bis freitags 
von 8 bis 18 Uhr zu erreichen. Sie klären mit den Versicherten, ob 
bei ihnen eine defekte Prothese eingebaut ist. Die Betroffenen müssen
ihre Prothesen auf jeden Fall regelmäßig kontrollieren lassen. 
Außerdem müssen Ärzte überprüfen, ob die Anzahl an kleinen 
Metallspänen im Blutkreislauf ein gefährliches Ausmaß annimmt. 
Soltau: "Leider werden in solchen Fällen einige Versicherte auch eine
erneute Operation mit einem Austausch der Prothesen benötigen. Dabei 
müssen Arzt und Patient allerdings genau die Nutzen und Risiken 
gegeneinander abwägen, da die Operation ebenfalls ein Risiko für die 
Betroffenen darstellt."

   Die Hotline berät die Versicherten auch darüber, ob sie vom 
Hersteller der schadhaften Prothesen möglicherweise Schadensersatz 
verlangen können. Auch die Krankenkasse kann die Kosten für vermehrte
Kontrolluntersuchungen und eine erneute Operation vom Hersteller 
zurückverlangen. "Für jeden betroffenen Versicherten geht es dabei 
immerhin um rund 25.000 Euro, die sonst von der 
Versichertengemeinschaft getragen werden müssten", erklärt der 
Medizinrechtsexperte der TK.

   Bisher können lediglich die rund 2.000 Krankenhäuser in 
Deutschland anhand ihrer Unterlagen überprüfen, ob sie einem 
Patienten ein Medizinprodukt wie eine künstliche Hüfte mit einem 
Materialfehler eingesetzt haben. Da die Art des eingesetzten Modells 
nicht an die Krankenkasse gemeldet wird, kann die Kasse nicht 
feststellen, welches Produkt bei einem Versicherten eingesetzt wurde.
Sie ist deshalb auf die Rückmeldung ihrer Versicherten angewiesen.

Originaltext:         TK Techniker Krankenkasse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6910
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Für Rückfragen:
TK-Pressestelle
Michael Ihly 
Tel. 040-6909-2577
Fax  040-6909-1353
E-Mail michael.ihly@tk.de 
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